Was prüft das BAG bei einer Inspektion?
Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) und die kantonalen Behörden führen regelmässige Inspektionen in medizinischen Praxen und Kliniken durch. Eine Inspektion dauert typischerweise 1-2 Stunden und kann angekündigt oder unangekündigt erfolgen.
Eine typische Inspektion umfasst die folgenden Prüfungen:
- Gültigkeit der StSV-Bescheinigungen für alle Personen, die Röntgenanlagen bedienen
- Kantonale Bewilligung zum Betrieb der Anlagen
- Konformität der Räumlichkeiten (Abschirmung, Warnschilder, Türschliessung)
- Wartungsprotokolle der Röntgenanlagen
- Dosimetrieregister des Personals
- Aufklärungspflicht für Patienten (insb. Schwangere)
- Dokumentation der Untersuchungen (Dosis, Indikation)
- Strahlenschutzkonzept für grössere Praxen
Welche Behörde ist zuständig?
In der Praxis sind kantonale Gesundheitsbehörden die ersten Inspektoren:
- GD Zürich, GSI Bern, GD Basel-Stadt, GSD Luzern
- DGS Aargau, GD St. Gallen, DJSG Graubünden
- BAG für komplexe Anlagen (Linearbeschleuniger, Nuklearmedizin)
Wie bereitet man sich auf eine Inspektion vor?
Eine gute Vorbereitung minimiert das Risiko von Beanstandungen. Vollständige Checkliste auf unserer Seite Audit-Vorbereitung.
Was passiert bei Nichtkonformität?
Bei festgestellten Mängeln folgt typischerweise:
- Bericht und Mahnung — Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung mit Frist (meist 30 Tage)
- Nachprüfung — Eine erneute Inspektion nach Regularisierung
- Sanktionen bei wiederholten Verstössen — siehe StSV-Sanktionen
Häufigste Beanstandungen
Aus unserer Erfahrung sind die häufigsten Beanstandungen:
- Abgelaufene Bescheinigung eines Teammitglieds (oft MPA oder DA)
- Fehlendes Schwangerschafts-Aufklärungsblatt im Wartezimmer
- Unvollständiges Dosimetrieregister
- Fehlende Wartungsprotokolle
Häufige Fragen
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Über diese Inhalte
Diese Seite wird vom Medicerta-Team auf Basis der StSV (SR 814.501) und der BAG-Richtlinien verfasst. Die Medicerta-Weiterbildung folgt den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).