Welche Sanktionen drohen ohne gültige Bescheinigung?
Die StSV Art. 196 sieht ein klares Sanktionsregime für jede Person vor, die ohne gültige Strahlenschutz-Bescheinigung weiterhin ionisierende Strahlung verwendet. Diese Sanktionen sind real und werden regelmässig von den kantonalen Behörden angewendet.
Ein Schaffhauser Zahnarzt erhielt 2024 eine Busse von CHF 6'500 wegen 14-monatiger Überschreitung. Ein Praxisinhaber in Aarau verlor seine Bewilligung für 6 Monate. Diese Fälle sind keine Ausnahmen.
Die 4 Sanktionsstufen
- Mahnung der kantonalen Behörde — Schriftliche Aufforderung zur Regularisierung innert 30 Tagen. Erste Stufe, oft milde.
- Suspendierung der Betriebsbewilligung — Die kantonale Behörde kann die Bewilligung zum Betrieb von Röntgenanlagen aussetzen. Konkret: Sie dürfen keine Aufnahmen mehr machen.
- Strafbussen — Gemäss Art. 196 StSV bis zu CHF 100'000. In der Praxis liegen die Bussen meist zwischen CHF 1'000 und CHF 20'000, je nach Schwere und Wiederholung.
- Strafanzeige — Bei Vorsatz oder wiederholten Verstössen kann das Verfahren an die Strafbehörden weitergeleitet werden.
Was sagt Art. 196 StSV genau?
Der Artikel sieht Bussen vor für jede Person, die:
- ohne Bewilligung ionisierende Strahlung verwendet
- die Pflicht zur kontinuierlichen Weiterbildung nicht erfüllt
- die Anweisungen der kantonalen Behörde missachtet
- falsche Angaben gegenüber Inspektoren macht
Versicherung und Haftung
Ein häufig vergessener Punkt: bei einem Schadensfall (z.B. übermässige Strahlenexposition eines Patienten) während einer Periode ohne gültige Bescheinigung kann Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Deckung verweigern. Die finanzielle Konsequenz kann verheerend sein.
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Häufige Fragen
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Über diese Inhalte
Diese Seite wird vom Medicerta-Team auf Basis der StSV (SR 814.501) und der BAG-Richtlinien verfasst. Die Medicerta-Weiterbildung folgt den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).