Warum braucht ein Zahnarzt eine StSV-Weiterbildung?
Als Zahnarzt oder Zahnärztin in der Schweiz verwenden Sie regelmässig ionisierende Strahlung — intraorale Röntgenaufnahmen, Bissflügel, OPT-Panoramaaufnahmen und zunehmend CBCT 3D. Die Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) verpflichtet Sie, alle 5 Jahre eine Weiterbildung von mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
Diese Pflicht gilt unabhängig von Ihrer Spezialisierung (Allgemeinzahnarzt, Kieferorthopäde, Endodontologe, Implantologe) und ob Sie selbstständig oder angestellt sind. Sie wird von Ihrer kantonalen Gesundheitsdirektion bei Inspektionen überprüft.
Betroffene Geräte und Anwendungen
Als Zahnarzt fallen Sie unter die StSV-Weiterbildungspflicht, sobald Sie eines der folgenden Geräte bedienen oder auslösen:
- Intraorale Röntgenaufnahmen (Periapikal, Bissflügel)
- OPT (Orthopantomogramme, Panoramaaufnahmen)
- Fernröntgenseitenaufnahmen (FRS) für die Kieferorthopädie
- CBCT 3D (Cone Beam Computed Tomography) — auch DVT genannt
- Intraoperative Röntgenkontrollen (Implantologie, Endodontie)
Inhalt der Medicerta-Weiterbildung für Zahnarzt
Die Weiterbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten (UE), organisiert in Modulen, die speziell auf den Beruf Zahnarzt zugeschnitten sind:
Physikalische Grundlagen
Eigenschaften von Röntgenstrahlung, Wechselwirkung mit Materie, Dosisgrössen (Sievert, Gray).
Biologische Wirkungen
Strahlenwirkung auf Gewebe, deterministische und stochastische Effekte, ALARA-Prinzip.
Schutzmassnahmen Praxis
Bleischürze, Schilddrüsenschutz, Abschirmung, Distanz, optimale Belichtungsparameter.
CBCT 3D-Spezifika
Indikationen für CBCT, Volumenoptimierung, Dosismanagement gegenüber konventionellem 2D.
Patientendosis-Reduktion
Schnellfilmsysteme, digitale Sensoren, Belichtungsoptimierung, Kinderdosis.
Rechtliche Aspekte
StSV Art. 175, Dokumentationspflichten, Bewilligungen, kantonale Inspektionen.
Wer ist konkret betroffen?
Die StSV-Weiterbildung gilt für alle Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in der Schweiz tätig sind, ob in eigener Praxis, in einer Gruppenpraxis oder als Angestellte. Die Verpflichtung ist persönlich — sie kann nicht delegiert werden.
Auch wenn Ihre Praxis ein Strahlenschutzkonzept und einen Sachverständigen hat, sind Sie persönlich verpflichtet, Ihre eigene StSV-Weiterbildung zu absolvieren und alle 5 Jahre zu erneuern. Spezialisten (Kieferorthopäden, Implantologen, Endodontologen) unterliegen denselben Pflichten.
Sanktionen bei fehlender Weiterbildung
Ohne gültige StSV-Bescheinigung riskieren Sie als Zahnarzt:
- Eine Mahnung der kantonalen Gesundheitsdirektion (GD Zürich, GSI Bern, GD Basel-Stadt, GSD Luzern usw.)
- Die Suspendierung Ihrer Bewilligung zum Betrieb von Röntgenanlagen — keine OPT, keine intraorale Aufnahme mehr möglich
- Eine Strafbusse bis zu CHF 100'000 gemäss Art. 196 StSV
- Den Verlust der Berufshaftpflichtdeckung bei einem strahlenbedingten Schadensfall während der Nichtkonformitätsperiode
Wenn Ihre Bescheinigung bereits abgelaufen ist, sehen Sie unsere Anleitung Strahlenschutz-Bescheinigung abgelaufen — Regularisierung in 24 h.
Vergleich: Medicerta vs. Präsenzkurse für Zahnarzt
| Kriterium | Medicerta online | Präsenz (SSO/FMH/Andere) |
|---|---|---|
| Preis | CHF 239 | CHF 350–550 |
| Bescheinigung | 24–48 h | 2–6 Wochen |
| Verfügbarkeit | 24/7 | Sessions begrenzt |
| Anreise | Keine | ½–1 Tag |
| Praxisschliessung | Nein | Ja |
| BAG-Konformität | ✓ | ✓ |
Häufige Fragen — Zahnarzt
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Über diese Inhalte
Diese Seite wird vom Medicerta-Team auf Basis der Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501), Art. 175 und der BAG-Richtlinien für Zahnärzte/-ärztinnen verfasst. Die Medicerta-Weiterbildung folgt den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).