Was ist ein Strahlenschutzkonzept?
Ein Strahlenschutzkonzept ist ein schriftliches Dokument, das alle Verfahren, Verantwortlichkeiten und Schutzmassnahmen einer Praxis oder eines Spitals zusammenfasst. Es wird von der StSV für mittlere und grosse Einrichtungen verlangt.
Wer braucht ein Strahlenschutzkonzept?
In der Praxis braucht jede Einrichtung mit mehr als einer komplexen Anlage (Scanner, CBCT, Linearbeschleuniger) ein offizielles Konzept. Für eine kleine Zahnarztpraxis mit nur einem OPT genügt eine vereinfachte Dokumentation.
- Pflichtig : Spitäler, Privatkliniken, grosse Gruppenpraxen, Forschungszentren (Roche, Novartis)
- Empfohlen : Mittelgrosse Zahnarzt- oder Arztpraxen
- Vereinfacht : Kleine Solo-Praxen mit einem einzigen Standard-Röntgen
Hauptbestandteile eines Konzepts
- Allgemeine Beschreibung der Einrichtung und Anlagen
- Verantwortlichkeiten — Strahlenschutz-Sachverständiger, Praxisinhaber, Mitarbeitende
- Schutzmassnahmen für Personal (Bleischürzen, Dosimeter)
- Schutzmassnahmen für Patienten (Aufklärung, Schwangerschaftsfragebogen)
- Räumliche Massnahmen (Abschirmung, Türen, Warnschilder)
- Wartungs- und QC-Protokolle der Geräte
- Schulungsplan für das Personal
- Notfallplan bei radiologischem Vorfall
- Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
Rolle des Strahlenschutz-Sachverständigen
Der Strahlenschutz-Sachverständige ist die Schlüsselrolle für die Erstellung und Pflege des Konzepts. In einer mittelgrossen Praxis kann diese Funktion vom Praxisinhaber selbst übernommen werden (mit der 8-UE-Weiterbildung).
Wenn Sie eine komplexe Anlage haben (CBCT 3D, CT, Linearbeschleuniger) und keinen internen Spezialisten haben, ist es ratsam, einen unabhängigen Strahlenschutz-Berater zu beauftragen. Diese können auch beim Bewilligungsantrag helfen.
Beispiel-Struktur eines vereinfachten Konzepts
Für eine durchschnittliche Zahnarztpraxis (1 Zahnarzt + 2 DA + 1 DH + 1 OPT + 4 intraorale Geräte) kann das Konzept ungefähr 8-10 Seiten umfassen :
- Praxisbeschreibung (1 Seite)
- Geräteinventar (1 Seite)
- Verantwortlichkeiten (1 Seite)
- Schutzmassnahmen (2 Seiten)
- Schulungsplan und Bescheinigungen (1 Seite)
- Wartung und QC (1 Seite)
- Notfallprozeduren (1 Seite)
- Anhänge — Kopien der Bewilligungen und Bescheinigungen
Aktualisierung des Konzepts
Das Konzept muss aktualisiert werden bei :
- Neuer Anlage oder Modifikation einer bestehenden
- Wechsel des Strahlenschutz-Sachverständigen
- Wesentlicher Personalwechsel
- Änderung der gesetzlichen Vorgaben (StSV-Revision)
Häufige Fragen
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Über diese Inhalte
Diese Seite wird vom Medicerta-Team auf Basis der StSV (SR 814.501) und der BAG-Richtlinien verfasst. Die Medicerta-Weiterbildung folgt den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).