Vorbereitung auf eine BAG- oder kantonale Inspektion
Eine gut vorbereitete Praxis übersteht eine Inspektion problemlos. Hier die vollständige Checkliste, die Sie 1-2 Wochen vor einer angekündigten Inspektion durchgehen sollten.
Die 10-Punkte-Checkliste
- Strahlenschutz-Bescheinigungen aller Mitarbeitenden — gültig und vor Ort (digital oder gedruckt)
- Kantonale Betriebsbewilligung für jede Röntgenanlage
- Wartungs- und QC-Protokolle der Geräte (mindestens letzte 3 Jahre)
- Dosimetrieregister des Personals — vollständig und aktuell
- Schwangerschaftsfragebogen im Wartezimmer und gut sichtbar
- Warnschilder an Türen der Röntgenräume
- Bleischürzen und Schilddrüsenschutz in gutem Zustand und für Inspektion zugänglich
- Strahlenschutzkonzept (für grössere Praxen mit mehreren Anlagen)
- Dokumentation der Untersuchungen — Indikation, Dosis (DRL-Vergleich)
- Notfallplan bei radiologischem Vorfall
Die 30 Tage vor der Inspektion
Strukturieren Sie Ihre Vorbereitung in einem klaren Zeitplan:
30 Tage vorher
- Audit aller Bescheinigungen mit Ablaufdaten
- Mitarbeitende mit ablaufender Bescheinigung anmelden auf Medicerta
14 Tage vorher
- Wartungsprotokolle der Geräte überprüfen
- Dosimetrieregister aktualisieren
7 Tage vorher
- Räume kontrollieren (Warnschilder, Bleischürzen)
- Schwangerschaftsfragebogen auffüllen
Tag der Inspektion
- Inspektionsmappe bereit (alle Dokumente an einem Ort)
- Verantwortliche Person (Sie oder Sachverständiger) verfügbar
Typische Beanstandungen und wie man sie vermeidet
Die Top 5 der häufigsten Beanstandungen:
- Eine abgelaufene Bescheinigung (oft MPA/DA) — Vermeidung: Team-Dashboard mit Erinnerungen
- Fehlender Schwangerschafts-Aushang — Vermeidung: A4-Aushang im Wartezimmer
- Unvollständiges Dosimetrieregister — Vermeidung: monatliche Kontrolle
- Beschädigte Bleischürzen — Vermeidung: jährliche Kontrolle
- Fehlende Wartungsprotokolle — Vermeidung: Vertrag mit Wartungsfirma
Das Fortbildungsregister in sieben Spalten
Ein brauchbares Register passt auf eine Seite und ist bei einer Kontrolle in dreissig Sekunden lesbar. Spalte 1: Name und Funktion. Spalte 2: Beruf und tatsächliche radiologische Tätigkeit (intraoral, OPT, DVT/CBCT, konventionelles Röntgen, CT). Spalte 3: UE des anwendbaren Kurses. Spalte 4: Datum der anerkannten Ausbildung (Art. 174 StSV). Spalte 5: Datum der letzten Fortbildung und Anbieter. Spalte 6: Ablaufdatum (letzte Fortbildung plus fünf Jahre). Spalte 7: Status — gültig, innert 90 Tagen zu erneuern, abgelaufen — und Ablageort der PDF-Bescheinigung. Ergänzen Sie eine Kopfzeile mit Bewilligungsinhaber, benannter Strahlenschutz-Sachverständiger und Datum der letzten Überprüfung. Dieses Dokument bildet zusammen mit den Bescheinigungen den Kern des Aus- und Fortbildungskonzepts, das die Behörde verlangt. Medicerta Teams bildet genau diese Struktur ab und erinnert 90, 30 und 7 Tage vor Ablauf.
Was bei fehlender Fortbildung wirklich droht
Die Strafnorm ist nicht Art. 196, sondern Art. 199 Bst. b StSV: Wer ohne die nach Art. 172–175 erforderliche Ausbildung Tätigkeiten ausübt, die eine Gefährdung durch ionisierende Strahlung mit sich bringen können, wird nach Art. 44 Abs. 1 Bst. f des Strahlenschutzgesetzes (StSG, SR 814.50) bestraft. Art. 44 StSG sieht für solche Übertretungen eine Busse bis CHF 40'000 vor, bei Fahrlässigkeit bis CHF 20'000; verfolgt wird die Übertretung von der Bewilligungs- oder der Aufsichtsbehörde. Schwerere Fälle — etwa der Umgang mit Strahlenquellen ohne Bewilligung — fallen unter die Vergehen von Art. 43 StSG. Hinzu kommen verwaltungsrechtliche Folgen: Mahnung mit Frist, Nachkontrolle, im Wiederholungsfall die Sistierung der Bewilligung. Für die Praxis wiegt meist die Sistierung schwerer als die Busse, weil sie den Betrieb der Röntgenanlage stoppt.
Häufige Fragen
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) — Art. 172–178 (Aus- und Fortbildung), Art. 175 (Fortbildung).
- Strahlenschutzgesetz (StSG, SR 814.50).
- BAG — Fortbildung im Strahlenschutz: Richtlinien, Berufe und Unterrichtseinheiten.
Über diese Inhalte
Diese Seite wird vom Medicerta-Team auf Basis der StSV (SR 814.501) und der BAG-Richtlinien verfasst. Die Medicerta-Weiterbildung folgt den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).