Was bedeutet StSV?
Die Strahlenschutzverordnung (StSV) ist die Schweizer Bundesverordnung mit der Aktennummer SR 814.501. Sie regelt alle beruflichen Aktivitäten, die ionisierende Strahlung verwenden — Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Forschung und Industrie.
Die StSV wurde 2018 grundlegend revidiert, um die internationalen Empfehlungen der ICRP (International Commission on Radiological Protection) und die EU-Direktive 2013/59 zu integrieren. Sie ersetzt die ältere ORaP (Ordonnance sur la radioprotection) und bringt mehrere wichtige Neuerungen.
Die Hauptpfeiler der StSV
Drei Prinzipien stehen im Zentrum der StSV:
- Rechtfertigung — Jede Strahlenexposition muss medizinisch gerechtfertigt sein. Eine Röntgenaufnahme darf nur gemacht werden, wenn der erwartete Nutzen das Risiko übersteigt.
- Optimierung (ALARA) — As Low As Reasonably Achievable. Die Dosis muss so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden.
- Dosisbegrenzung — Es gibt gesetzliche Grenzwerte für Personal (20 mSv/Jahr) und für Patienten (situativ).
Wer ist von der StSV betroffen?
Gemäss Art. 175 StSV sind alle Personen betroffen, die professionell ionisierende Strahlung verwenden:
- Ärzte und Ärztinnen in Radiologie, Kardiologie, interventioneller Medizin
- Zahnärzte und Zahnärztinnen
- MTRA (Medizinisch-technische Radiologieassistenten)
- MPA, DA, DH
- Tierärzte mit Röntgen
- Strahlenschutz-Sachverständige in Spitälern und grossen Praxen
Die wichtigsten Artikel der StSV im Detail
Für Schweizer Gesundheitsfachpersonen sind diese Artikel besonders wichtig:
- Art. 14 — Bewilligung zum Umgang mit ionisierender Strahlung
- Art. 175 — Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung alle 5 Jahre
- Art. 196 — Strafsanktionen bei Verletzung der StSV (Bussen bis CHF 100'000)
StSV und kantonale Behörden
Die StSV ist ein Bundesgesetz, aber ihre Anwendung wird von den kantonalen Gesundheitsbehörden kontrolliert. Diese führen Inspektionen in Privatpraxen, Kliniken und Spitälern durch und verhängen Sanktionen bei Verstössen. Mehr zu den kantonalen Behörden →
Häufige Fragen
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Über diese Inhalte
Diese Seite wird vom Medicerta-Team auf Basis der StSV (SR 814.501) und der BAG-Richtlinien verfasst. Die Medicerta-Weiterbildung folgt den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).