Warum braucht ein Arzt eine StSV-Weiterbildung?
Als Arzt oder Ärztin in der Schweiz, der ionisierende Strahlung verwendet — Radiologie, Kardiologie, Interventionell, Gastroenterologie mit Durchleuchtung, Orthopädie — unterliegen Sie der Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501). Sie müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung von 4 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Diese Verpflichtung gilt für alle ärztlichen Spezialisierungen, die ionisierende Strahlung verwenden, einschliesslich Diagnostische Radiologie, Interventionelle Radiologie, Nuklearmedizin, Radioonkologie, Kardiologie mit Koronarangiographie und Orthopädie mit Durchleuchtung.
Betroffene Geräte und Anwendungen
Als Arzt fallen Sie unter die StSV-Weiterbildungspflicht, sobald Sie eines der folgenden Geräte bedienen oder auslösen:
- Diagnostische Radiologie (konventionelle Aufnahmen, Mobile, Mammographie)
- Computertomographie (CT/Scanner) — alle Anwendungen
- Durchleuchtung (Fluoroskopie) — Gastroenterologie, Urologie, Orthopädie
- Interventionelle Radiologie — Angiographie, Embolisationen, Drainagen
- Koronarangiographie und kardiologische Eingriffe
- Nuklearmedizin — PET, SPECT, Therapie mit Radioisotopen
- Radioonkologie — Bestrahlung, Brachytherapie
Inhalt der Medicerta-Weiterbildung für Arzt
Die Weiterbildung umfasst 4 Unterrichtseinheiten (UE), organisiert in Modulen, die speziell auf den Beruf Arzt zugeschnitten sind:
Physik der ionisierenden Strahlung
Röntgenstrahlung, Gamma, Beta, Wechselwirkungen mit Gewebe, Dosisgrössen.
Biologische Wirkungen und Risiken
DNA-Schäden, Krebsrisiko, Schwangerschaft, ALARA-Prinzip.
Schutz Personal und Patient
Bleischürze, Schilddrüsenschutz, Bleiglas, Dosimeter, Abschirmung.
Optimierung der Patientendosis
DRL (Diagnostische Referenzwerte), Bildqualität vs Dosis, Pädiatrische Aspekte.
Schwangerschaft und Strahlung
Patientinnen im gebärfähigen Alter, Aufklärungspflicht, fetale Dosis.
Rechtsrahmen Schweiz
StSV Art. 175, Bewilligungen, kantonale Inspektionen, Dokumentation.
Wer ist konkret betroffen?
Die StSV-Weiterbildung gilt für alle in der Schweiz tätigen Ärzte, die professionell ionisierende Strahlung verwenden, ob in eigener Praxis, in Gruppenpraxis, in einer Klinik oder einem Spital. Spezialisten in Diagnostischer Radiologie, Kardiologie (Koronarographie), Gastroenterologie (ERCP), Urologie, Orthopädie mit Durchleuchtung und Nuklearmedizin sind betroffen.
Die Mitarbeitenden der grossen Universitätsspitäler (USZ, Inselspital, CHUV, HUG, EOC) verfügen oft über interne Weiterbildungen. Für andere Ärzte — Privatpraxis, Privatklinik, Hirslanden, Swiss Medical Network — ist Medicerta die schnellste Lösung.
Sanktionen bei fehlender Weiterbildung
Ohne gültige StSV-Bescheinigung riskieren Sie als Arzt:
- Mahnung der kantonalen Gesundheitsdirektion
- Suspendierung Ihrer kantonalen Bewilligung — Unmöglichkeit, Röntgenanlagen weiter zu nutzen
- Strafbusse bis zu CHF 100'000 (Art. 196 StSV)
- Zivilrechtliche Haftung im Schadensfall — Berufshaftpflicht kann Deckung verweigern
Im Falle einer abgelaufenen Bescheinigung: Regularisierung in 24 h.
Vergleich: Medicerta vs. Präsenzkurse für Arzt
| Kriterium | Medicerta online | Präsenz (SSO/FMH/Andere) |
|---|---|---|
| Preis | CHF 239 | CHF 350–550 |
| Bescheinigung | 24–48 h | 2–6 Wochen |
| Verfügbarkeit | 24/7 | Sessions begrenzt |
| Anreise | Keine | ½–1 Tag |
| Praxisschliessung | Nein | Ja |
| BAG-Konformität | ✓ | ✓ |
Häufige Fragen — Arzt
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4 UE · Bescheinigung in 24 h · CHF 239 alles inklusive · BAG-konform.
Über diese Inhalte
Diese Seite wird vom Medicerta-Team auf Basis der Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501), Art. 175 und der BAG-Richtlinien für Ärzte/Ärztinnen verfasst. Die Medicerta-Weiterbildung folgt den Richtlinien des Bundesamts für Gesundheit (BAG).